Beschwerde an die Kommunalaufsicht GG und eine Aufsichtsrechtliche Prüfungsanfrage
Aufsichtsrechtliche Prüfungsanfrage wegen unterlassener Bearbeitung einer Bürgeranfrage sowie möglicher Verfahrensverstöße in der Gemeinde Bischofsheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um eine aufsichtsrechtliche Prüfung nach den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung (insb. §§ 50, 51, 92 HGO) hinsichtlich des Umgangs der Gemeinde Bischofsheim (Gemeindevorstand gvo@bischofsheim.de) mit Bürgeranfragen und der ordnungsgemäßen Durchführung laufender Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Bauprojekt „Darmstädter Straße 1“.
Ich habe am 07.12.2025 eine fachbezogene Anfrage an Prof. Dr. Schreiber gerichtet. Nachdem diese unbeantwortet blieb, habe ich am 10.12.2025 den Gemeindevorstand förmlich informiert und eine angemessene Frist zur Rückmeldung bis 12.12.2025 gesetzt. Trotz eindeutiger Fristsetzung und trotz der Bedeutung des Vorgangs blieb auch diese Anfrage unbeantwortet.
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12.12.25

Es gab hierzu direkt eine Antwort von der FD - Leitung - Frau von Minckwitz - allerdings mit dem Verweis: "Sobald mir eine Stellungnahme der Gemeinde Bischofsheim zu Ihren verschiedenen Anfragen vorlieft, erhalten Sie weitere Nachricht"
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16.12.25

Antwort an die FD-Leitung zu den im Schriftverkehr vom 16.12.2025 aufgekommenen Fragen. Teil I
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17.12.25

Beschwerde an den Kommunalaufsicht GG und Aufsichtsrechtliche Prüfungsanfrage
Antwort an die FD-Leitung zu den im Schriftverkehr vom 16.12.2025 aufgekommenen Fragen. Teil II
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17.12.25

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Antwort an die FD-Leitung zu den im Schriftverkehr vom 16.12.2025 aufgekommenen Fragen. Teil III
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17.12.25
