Aktueller Stand zum Bauprojekt (05.02.26)
Kurzfassung: Es gibt keinen!
(Stand: 04.02.2026 12:00Uhr)
Es bleibt weiterhin spannend - am 12.Februar gibt es ein 6 Augen- Gespräch mit dem leitenden Architekten der Firma TROYENBURG Grundbesitz & Investment GmbH und den Fraktionsvorsitzenden der Parteien. Vielleicht wartet man(n) dieses Gespräch ab, um den Investor nicht zu verärgern...
Der aktuelle Stand zur Darmstädter Straße 1 ist nüchtern betrachtet:
Die wesentlichen Fragen der Kommunalaufsicht sind weiterhin offen. Alles andere ist Rhetorik.
In der Sitzung des Ausschusses KUBUS
am 27.01.2026 durfte ich in der Fragestunde die Frage stellen, wann die von der Kommunalaufsicht angeforderten Stellungnahmen des Gemeindevorstands, der Bürgermeisterin und des Vorsitzenden der KNOBi beantwortet werden würden.
Die Bürgermeisterin erklärte daraufhin öffentlich, diese Fragen seien „schon längst beantwortet“ und ich als Antragsteller der kommunalen Aufsichtsbeschwerde würde „bald“ eine entsprechende Rückmeldung erhalten.
Diese Aussage steht jedoch im Widerspruch zu den Tatsachen.
Am Vortag, Montag den 26.01.2026, habe ich persönlich mit der zuständigen Mitarbeiterin der Kommunalaufsicht gesprochen.
Mir wurde dort ausdrücklich mitgeteilt, dass die angeforderten Stellungnahmen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlagen.
Damit stellt sich zwangsläufig eine einfache, aber entscheidende Frage:
Wer hat hier einen Sachstand behauptet, der objektiv nicht gegeben war?
Für das Verfahren ist das kein Detail.
Wenn politische Gremien öffentlich beruhigt werden, obwohl gegenüber der Aufsichtsbehörde noch keine Antworten vorliegen, entsteht kein Vertrauen, sondern ein zusätzlicher Klärungsbedarf.
Transparenz bedeutet, den tatsächlichen Stand zu benennen, nicht einen gewünschten.
Nüchtern betrachtet:
die wesentlichen Fragen der Kommunalaufsicht sind weiterhin offen. Alles andere ist Rhetorik.
Es bleibt weiterhin spannend - am 12.Februar gibt es ein 6 Augen- Gespräch mit dem leitenden Architekten der Firma TROYENBURG Grundbesitz & Investment GmbH und den Fraktionsvorsitzenden der Parteien. Vielleicht wartet man(n) dieses Gespräch ab, um den Investor nicht zu verärgern...
T.B.C
Troyenburg Grundbesitz & Investment GmbH
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Der finale Schlussstrich der Kommunalaufsicht vom 18.05.2026


Quod erat demounstrandum
Die finale Antwort vom 18.05.2026 der Kommunalaufsicht liegt vor. Hier meine Einordnung:
Die Antwort der Kommunalaufsicht ist vor allem eines: ein formaler Schlusspunkt. Inhaltlich neu ist praktisch nichts mehr. Strategisch interessant ist aber, wie argumentiert wird und welche Punkte bewusst vermieden werden.
Die drei wichtigsten Aussagen von Herrn Oyan sind:
- Die Kommunalaufsicht betrachtet den Vorgang als abgeschlossen.
- Die Verwaltung habe „mehrfach und ausführlich“ geantwortet.
- Das Gesprächsangebot der Bürgermeisterin wird als Transparenzbeleg gewertet.
Genau dort liegen aber auch die Schwächen der Antwort.
1. Die Kommunalaufsicht wechselt vollständig auf die Metaebene
Herr Oyan prüft inzwischen nicht mehr:
- die Qualität der Antworten,
- die fachliche Substanz,
- die Datengrundlagen,
- die Widersprüche.
Sondern nur noch:
👉 „Gab es irgendeine Reaktion der Gemeinde?“
Das ist der eigentliche Bedeutungswechsel.
Die Aufsicht sagt sinngemäß:
Es wurde geantwortet, also liegt aus unserer Sicht kein aufsichtsrechtliches Problem mehr vor.
Die Frage, ob die Antworten die eigentlichen Sachfragen tatsächlich klären, wird bewusst nicht mehr betrachtet.
2. Der stärkste Widerspruch der Antwort
Herr Oyan schreibt:
„…die Gemeinde Bischofsheim [hat] Ihnen zwischenzeitlich erneut mehrfach, auch ausführlich auf Ihre Fragen geantwortet.“
Gleichzeitig sagt die Bürgermeisterin selbst:
Die eigentlichen Bewertungen und Entscheidungen erfolgen erst noch in der Gemeindevertretung.
Genau daraus entsteht aus meiner Sicht der stärkste Punkt:
👉 Wenn die maßgeblichen Bewertungen erst noch erfolgen sollen, können zentrale fachliche Fragen logisch noch gar nicht abschließend beantwortet sein.
Das ist der Kernwiderspruch.
3. Die Kommunalaufsicht übernimmt jetzt die Argumentation der Bürgermeisterin
Das sieht man hier:
„…Ihre Argumentation bezüglich eines intransparenten Verhaltens … kann nicht nachvollzogen werden.“
Warum?
Weil die Bürgermeisterin:
- geantwortet hat,
- Gespräche angeboten hat,
- öffentliche Sitzungen erwähnt hat.
Für die Kommunalaufsicht reicht das formal offenbar aus.
Das Problem ist nur:
👉 Transparenz ist nicht automatisch gegeben, nur weil Kommunikation stattfindet.
Die eigentliche Frage lautet weiterhin:
Gibt es nachvollziehbare fachliche Grundlagen für die Entscheidung?
Und genau dazu schweigt die Aufsicht weiterhin.
4. Interessant: Keine einzige Aussage zu deinen Kernfragen
Auffällig ist, was komplett fehlt:
- keine Aussage zu Datengrundlagen
- keine Aussage zu Prognosen
- keine Aussage zu Parkdruck
- keine Aussage zu Bewertungsmaßstäben
- keine Aussage zur Konfliktbewältigung
Warum?
Weil Herr Oyan sich vollständig auf:
👉 „keine Zuständigkeit“
zurückzieht.
5. Politisch ist die Antwort trotzdem nicht wertlos
Im Gegenteil.
Jetzt ist schriftlich dokumentiert:
✔ Verwaltung sieht alles als beantwortet
✔ Kommunalaufsicht greift nicht ein
✔ fachliche Fragen bleiben dennoch offen
✔ politische Entscheidung steht angeblich noch aus
Das ist aus meiner Sicht kommunikativ durchaus relevant.
6. Strategisch wichtig:
Die Aufsicht hat klar signalisiert:
👉 „Wir machen hier nichts mehr.“
7. Der stärkste Satz nach dem Schriftverkehr:
Wenn die wesentlichen Bewertungen und Abwägungen nach Aussage der Bürgermeisterin erst noch erfolgen sollen, bleibt weiterhin offen, auf welcher fachlichen Grundlage diese Entscheidungen vorbereitet werden.
Das ist inzwischen der Kern des gesamten Vorgangs.
9. Das ehrliche Gesamtfazit
Die Kommunalaufsicht hat den Fall faktisch beendet.
Aber:
Sie hat dabei die eigentliche fachliche Ebene nie geprüft.
Und genau das ist inzwischen der entscheidende Punkt!
Die Zusammenfassung
in einem letzten Schreiben an die Kommunalaufsicht:
Guten Tag, Herr Oyan,
nach erneuter Durchsicht der bisherigen Korrespondenz entsteht bei mir zunehmend der Eindruck, dass sich die Auseinandersetzung immer weiter von den eigentlichen fachlichen Kernfragen entfernt und stattdessen zunehmend auf formale Zuständigkeitsabgrenzungen sowie die bloße Feststellung einer erfolgten Kommunikation reduziert.
Vielen Dank für Ihr weiteres Schreiben vom 18.05.2026, sowie die erneute Darstellung Ihrer aufsichtsrechtlichen Einschätzung.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Kommunalaufsicht weiterhin keine Veranlassung für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten sieht und die bisherigen Antworten der Gemeinde Bischofsheim als ausreichend bewertet.
Ebenso nehme ich zur Kenntnis, dass nach Ihrer Auffassung eine weitergehende inhaltliche Prüfung insbesondere verkehrlicher, städtebaulicher oder baurechtlicher Fragestellungen nicht Gegenstand der kommunalaufsichtlichen Prüfung ist.
Gerade daraus ergibt sich aus meiner Sicht jedoch weiterhin der zentrale Punkt des gesamten Vorgangs:
Sowohl seitens der Gemeindeverwaltung als auch der Kommunalaufsicht wird wiederholt darauf verwiesen, dass die eigentlichen politischen Bewertungen, Abwägungen und Entscheidungen zum Vorhaben „Darmstädter Straße 1“ erst noch innerhalb der Gemeindevertretung erfolgen sollen.
Gleichzeitig wird jedoch erklärt, die aufgeworfenen Fragen seien bereits hinreichend beantwortet.
Vor diesem Hintergrund bleibt aus meiner Sicht weiterhin offen, auf welcher konkreten fachlichen, tatsächlichen und verkehrlichen Grundlage diese späteren politischen Entscheidungen derzeit vorbereitet werden.
Denn weiterhin unbeantwortet beziehungsweise nur allgemein beantwortet bleiben insbesondere Fragen:
• zu den konkreten Datengrundlagen der aktuellen und zukünftigen Parkraumsituation,
• zu möglichen Prognosen oder Annahmen hinsichtlich des zukünftigen Stellplatzbedarfs,
• zur fachlichen Bewertung der Wechselwirkungen zwischen zusätzlicher Verdichtung, reduziertem öffentlichen Parkraum und dem nachhaltigen Verkehrskonzept,
• zu den zugrunde liegenden Bewertungsmaßstäben,
• sowie zur konkreten Konfliktbewältigung möglicher zusätzlicher Belastungen für bestehende Wohngebiete.
Mir ist bewusst, dass die Kommunalaufsicht diese Punkte möglicherweise nicht vertieft, prüfen wird. Gleichwohl halte ich es weiterhin für sachlich geboten, darauf hinzuweisen, dass genau diese fachlichen Grundlagen aus meiner Sicht für eine nachvollziehbare spätere politische Entscheidungsfindung wesentlich sind.
Unabhängig davon danke ich Ihnen für die bisherige Korrespondenz und die Mitteilung Ihrer aufsichtsrechtlichen Einschätzung.
Mit herzlichen Grüßen aus dem Klinker